1. Vertragsabschluss

Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

Die Buchung kommt zustande, wenn der Gast die vereinbarte Anzahlung spätesten 6 Tage nach Zusendung der Buchungsbestätigung geleistet hat. Ansonsten wird die Reservierung gelöscht.

2. Leistungen

Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:

  1. Der Gastwirt ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft in nutzungsgerechtem Zustand und  entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung Unterkunft zu entrichten.
  3. Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrecht verhindert ist.
  4. Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglichen geschuldeten Entgeltes befreit.

3. Rücktritt

Der Gast kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen.

Bei Stornierung wird der $ 537 BGB Ferienwohnungsvermietung für Privatvermieter angewendet, der wir folgt lautet:

"Die Miete muss man bezahlen, auch wenn man das Objekt nicht nutzt", erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dies ergibt sich aus Paragraf 537 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So könnten private Vermieter einer Ferienwohnung bis zu 90 Prozent des ursprünglichen Preises verlangen.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Kamen